Zum Inhalt springen

WIEN / ABSTAND VOM RECHTEN RAND…

In Wien raunzn ist nur echten Wienern vorbehalten. Von außerhalb der Stadtgrenzen in die Innenstadt Eingedrungenen dürfte ein Raunzn vielleicht als kläglicher Versuch gewertet werden, etwas vom Wesen der Stadt mit in die Ferne zu nehmen. Aber es klingt halt so schön, das Raunzn, oder? Irgendeinen Anlass gibt ja immer für die Äußerung einer momentan ungeheuren Unzufriedenheit, die ihre Bedeutung schon verliert, während sie in tiefsinnigem Ausdruck noch nach Worten sucht. Aber es tut halt gut. Und manchmal ist es ja auch recht komisch oder auch zweideutig, wenn man es nicht ganz so genau nimmt, obwohl man in anderem Zusammenhang recht genau hinschaut. Zum rechten Rand, als Beispiel. Der in Österreich ja auch näher rückt, obwohl sich jeder Aufrechte so weit wie nur eben möglich davon entfernt halten sollte. Im Sonderfall ist das schwer zu beurteilen, erreicht ja fast Komisches, wenn der rechte Rand schlagartig nach links drängt und ein Gebäude klar macht, dass ein am rechten Rand Bleiben eindeutig vor die Wand fahren lässt. So wie auf dem Foto. Objektiv geht es dabei nur um eine Strassenverkehrs-Situation. Aber die Geschichte reizt dazu, über zu weit rechts oder nicht ausreichend links zu räsonieren. Nicht weit genug am rechten Rand geparkt. Obwohl im Fortgang der rechte Fahrbahnrand dramatisch nach links gerückt ist. Da parkt ein Ausländer am Abend um 20.02 Uhr zu wenig weit rechts. Wobei kein vernünftig denkender Mensch an der Fortsetzung seiner Fahrt am rechten Rand in dieser Situation festhalten sollte. Denn das Schicksal würde geradewegs im besten Fall mit einem Knall an die Wand vor der Pizzeria führen. Auto mit Beulen statt Pizza Regina. Aber das die Ordnung aufrecht erhaltende ‚Organ‘ (so stehts auf der schriftlichen Mitteilung, befestigt am rechten Scheibenwischer) ist unbeirrbar. Ein dunkles Fahrzeug nicht am rechten (Fahrbahn)Rand geparkt, das klingt nach obskurem Aufruhr. 36,oo Euro ist der Tarif für einen Kickl, nein falsch, einen Kick zu weit links vom rechten Rand Abstand zu halten. Aber schön war’s trotzdem in Wien. Und die sechsunddreißig Euro wandern ja vielleicht in einen Pool allgemeiner Verständigung, dass der rechte Rand verkehrs-ordnungspolitisch seinen Sinn haben mag. Zu weit rechts stehenbleiben auf einer anderen Ebene aber keine Lösung ist. Die ‚Organstrafverfügung‘ ist wenigstens nicht auf blauem Papier ausgestellt. Also wird sie (natürlich raunzend) mit links bezahlt. Gelernt: Richtig parken, aber nichts rechts stehenbleiben. Versprochen, liebe Wiener….