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VOM ERFOLG UND SEINEN VÄTERN…

Möglich, dass auch Juristen einen Porsche fahren, weil ihnen das Design gefällt. Interessant, wenn sich der Blickwinkel verändert und Juristen beantworten sollen, wem die erhebliche oder gänzliche Leistung an der Form zuzusprechen ist. Erwin Komenda war Chefdesigner bei Porsche, mithin also mit der Entwicklung des 356 und 911 eng verbunden. Seine Tochter erhob vor dem Landgericht Stuttgart Klage und verlangte, dass das Urheberrecht an den Formen dieser beiden Baureihen nachträglich ihrem Vater zugesprochen werden solle. Porsche vertritt den Standpunkt, das Design dieser Sportwagen sei maßgeblich Ferdinand Porsche, dem Nachkommen des Firmengründers, zuzuschreiben. Die Klägerin machte einen Fairnessausgleich in Höhe von zwanzig Millionen Euro geltend als eine Form der Nachvergütung für den jahrzehntelangen Erfolg des Modells 911. Das Landgericht wies ihre Klage ab. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wollen die Rechtsvertreter der Klägerin über das weitere Vorgehen entscheiden.