Wer nichts zu verbergen hat, scheut die Rolle der Presse und deren ungehinderte Berichterstattung nicht. Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet die Pressefreiheit. Das beginnt mit der Beschaffung von Informationen, geht weiter über Produktion und Verbreitung von Nachrichten und Meinung. So ist das im Prinzip. Im Detail gilt es, gewünschten oder beabsichtigten oder in Kreisen als notwendig erachteten Beeinträchtigungen entschlossen entgegen zu treten. In anderen Teilen der Welt beweisen Journalisten tagtäglich, wie sie sich dem Kodex von Journalismus verpflichtet sehen. Dort wird die Wahrheit zensiert oder das Berichten darüber so eingeschränkt, dass letztlich Fragwürdiges nach außen dringt. Ultima Ratio der Bewahrer gewünschter Nachrichten ist, Journalisten zu inhaftieren oder auf anderem Weg an ihrer Berufsausübung zu hindern. REPORTER OHNE GRENZEN zeichnen das auf, es ist ein Seismograph in der Beobachtung. Aktuell ist das Buch ‚Fotos für die Pressefreiheit‘ erschienen. Dokumentation von Notwendigkeit des Forschens und Berichtens…
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